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   OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05   

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https://dejure.org/2006,22291
OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05 (https://dejure.org/2006,22291)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.05.2006 - 15 U 182/05 (https://dejure.org/2006,22291)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 15 U 182/05 (https://dejure.org/2006,22291)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über Abfindungsansprüche und Gewinnverteilungsansprüche aus dem Betrieb einer Gemeinschaftspraxis als Zahnärzte; Rechtmäßigkeit einer Ausscheidensvereinbarung und Abgeltungsvereinbarung mit pauschaliertem Abfindungsanspruch; Zulässigkeit der Aufrechnung mit ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.01.1990 - II ZR 115/89

    Zurückbehaltungsrecht des ausgeschiedenen BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Eine andere Frage ist es, ob die Konnexität dieser beiden Ansprüche nach dem Gesetz dazu führt, dass der das Geschäft fortführende Gesellschafter an dem geltend gemachten Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters ein Zurückbehaltungsrecht ausüben kann oder ob das wegen der Natur des Schuldverhältnisses ausgeschlossen ist (BGH NJW 1990, 1171 f.; Bamberger/Roth-Thimm/Schöne § 730 Rn. 20).

    Diese Voraussetzung wäre dann gegeben, wenn die Erfüllung der festgestellten Gegenforderung nach § 273 BGB im Hinblick auf eine Eigenforderung verweigert wird, deren Klärung derart schwierig und zeitraubend ist, dass die Durchsetzung der Gegenforderung auf unabsehbare Zeit verhindert werden kann (BGH NJW 1984, 2151; 1990, 1171, 1172).

  • BGH, 11.04.1984 - VIII ZR 302/82

    Fälligkeit einer Befreiung von künftigen Verbindlichkeiten

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Diese Voraussetzung wäre dann gegeben, wenn die Erfüllung der festgestellten Gegenforderung nach § 273 BGB im Hinblick auf eine Eigenforderung verweigert wird, deren Klärung derart schwierig und zeitraubend ist, dass die Durchsetzung der Gegenforderung auf unabsehbare Zeit verhindert werden kann (BGH NJW 1984, 2151; 1990, 1171, 1172).
  • BGH, 24.01.1972 - II ZR 3/69

    Zustimmung zur Belastung eines Grundstücks - Bewilligung und Beantragung der

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Keinesfalls kann sich der Kläger unter Hinauszögern der Gewinnverteilung auf seine Mitwirkungsrechte als Gesellschafter berufen, ohne diese selbst auszuüben oder in dem Auseinandersetzungsziel entsprechender Weise von sich aus wahrzunehmen (vgl. BGH NJW 1972, 862, 863 f.).
  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Denn hält das Berufungsgericht eine erstinstanzlich vorgenommene Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es diese selbst in der Art und Weise vorzunehmen, in der es sie als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalls für geboten hält (BGH NJW 2004, 2751, 2752; Zöller-Gummer/Heßler § 513 Rn. 1 f.).
  • BGH, 12.07.1999 - II ZR 4/98

    Abfindungsanspruch eines ausscheidenden BGB -Gesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Da hiermit ein Hin- und Herzahlen zwischen den Beteiligten in der Phase auch des einseitigen Ausscheidens eines Gesellschafters einer Zweipersonengesellschaft, die durch den anderen Gesellschafter fortgeführt wird, verhindert werden soll (BGH NJW 1999, 3557), kann die Abrechnung durch unmittelbare Geltendmachung eines Zahlungsanspruchs dann stattfinden, wenn derjenige, der sich ein Guthaben ausrechnet, dessen Ermittlung in einer einfachen Auseinandersetzungsrechnung darlegt.
  • BGH, 05.07.1993 - II ZR 234/92

    Endgültige Auseinandersetzung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Aufteilung

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Die Berechnung des Anspruchstellers bedarf dann der Prüfung und nötigenfalls des Nachweises im Prozess (BGH, Urt. v. 05.07.1993, Az. II ZR 234/92; NJW 1999, 1180, 1181; Münchener Handbuch-Gummert § 21 Rn. 96 f.; Palandt-Sprau § 730 Rn. 6 f.).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 360/97

    Auslegung eines Beratervertrages

    Auszug aus OLG Köln, 04.05.2006 - 15 U 182/05
    Die Berechnung des Anspruchstellers bedarf dann der Prüfung und nötigenfalls des Nachweises im Prozess (BGH, Urt. v. 05.07.1993, Az. II ZR 234/92; NJW 1999, 1180, 1181; Münchener Handbuch-Gummert § 21 Rn. 96 f.; Palandt-Sprau § 730 Rn. 6 f.).
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